Zum Inhalt springen

Grundsätzliches zur Hunde-Erziehung: die Begleithundprüfung (BH)

Die Begleithundprüfung bzw. die Prüfung zum Begleithund ist Voraussetzung zur Teilnahme an anderen Wettkämpfen und Hundesportveranstaltungen wie beispielsweise Agility oder Obedience. Aber auch für den „normalen“ Familienhund ist die Ausbildung zum Begleithund wünschenswert, lernt der Hund hier doch das grundsätzliche Hunde-ABC für den gelassenen Umgang mit anderen Hunden, Spaziergängern, Joggern, Radfahrern und Kindern. Ein echtes Plus für den Alltag, egal ob man nur einen Kurs absolviert oder nach Abschluss die offizielle Prüfung dann wirklich ablegt oder eben nicht.

Wie gesagt, für weitere Aktivitäten im Hundesportbereich ist die bestandene BH Pflicht. Ohne Begleithund-Status keine Wettbewerbsteilnahme.

Was muss der Hund können, um eine Begleithundprüfung abzulegen?

Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile, einen Teil auf dem Übungsplatz (Unterordnung) und einen im öffentlichen Verkehr. Bei beiden Prüfungsteilen muss der Hund jederzeit wesensfest und sicher führbar sein. Jedes Anzeichen auf Wesensmängel führen zur Disqualifikation.

Der Hundehalter muss vor Prüfungsantritt einen Sachkundenachweis ablegen und der Prüfling, also der Hund, muss mindestens 15 Monate alt sein. Belohnungen wie Leckerchen oder Snacks sind während der Prüfung ebenso verboten wie körperliche Sanktionen wie Schläge, Schubbsen oder Elektroschockhalsbänder (gruselig, welcher Hundefreund macht denn sowas???) oder ähnlicher tierquälerischer Krams.

Platz mit Abrufen - eine der Übungen bei der Prüfung zum Begleithund

Platz mit Abrufen – eine der Übungen bei der Prüfung zum Begleithund

Der Hund muss bei der Prüfung ein einfaches Halsband oder einfaches Geschirr tragen. Erwünscht aber nicht Pflicht ist ein einreihiges Kettenband ohne Zug- oder Würgefunktion. Hunderassen, die nach dem sogenannten Kampfhundgesetz zum Tragen eines Maulkorbs verpflichtet sind müssen diesen auch während der Prüfung tragen. Außerdem müssen alle teilnehmenden Hunde tätowiert oder gechipt sein, um sie eindeutig identifizieren zu können. Tollwutimpfung und Hundehalterhaftpflicht-Versicherung verstehen sich von selbst.

In der Prüfung (Unterordnungsteil auf dem Hundeplatz) hat der Hund folgende Situationen zu meistern:

  • Fuß gehen mit und ohne Leine (Beim Laufen sind Richtungs- und Tempowechsel sowie Anhalten mit eingebaut)
  • Durchschreiten einer Menschengruppe (natürlich ohne Pöbeln, Hochspringen, Rumschnüffeln oder ähnliches)
  • Ablegen und Sitz mit Heranrufen
  • Beim Unterordnungs-Teil muss der Hund außerdem, während ein anderes Hund-Mensch-Paar seinen Unterordnungs-Teil absolviert ohne Leine ca. 30 Schritte von seinem Menschen entfernt abgelegt brav liegen bleiben.

 

Teil 2 der Begleithundprüfung: Verhalten in öffentlichen Verkehr

Danach kommt der Teil der Prüfung im öffentlichen Verkehr. Der Hund soll sicheres und freundliches Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern zeigen. Wieder ohne Hochspringen, Pöbeln oder ähnliches.

Die beschriebene Prüfung und ihre Anforderungen ist die international von der FCI vorgegebene. Es gibt auch andere prüfungen, die den Namen Begleithundprüfung tragen, diese sind aber nicht als „Eintrittsprüfung“ für FCI-Wettbewerbe wie Agility, Fährtenarbeit und Co geeignet.