Schon lange vor der eigentlichen Urlaubszeit stellt man sich als Hundebesitzer alljährlich die Frage, ob man den oder die geliebten Vierbeiner nun mit in den Urlaub nimmt oder ihn, natürlich gut versorgt, zuhause lässt. Dass manche verantwortungslose Tierbesitzer in der Urlaubszeit ihr Tier einfach aussetzen und es sich dabei um eine Straftat handelt – von der moralischen Niederträchtigkeit, ein schutzbedürftiges Lebewesen einfach wie Müll zu entsorgen mal abgesehen – sei hier nur am Rande erwähnt. Überflüssig zu betonen, dass das KEINE Adäquate Methode ist mit oder besser ohne sein Haustier die Urlaubszeit zu begehen.
In diesem Artikel wollen wir uns viel eher mit der Frage beschäftigen, ob und wenn ja mit welchen Vorbereitungen wir unseren Hund mit in den Jahresurlaub nehmen können oder sollen.
Zuerst sollte man folgende Punkte abklären:
- In welches Urlaubsland soll die Reise gehen und sind dort Hunde erlaubt?
- Gibt es am Urlaubsziel eventuell besondere Gesetze oder Verordnungen, an die man sich als Hundehalter halten muss? Wichtig: auch innerhalb Deutschlands sind die Hundeverordnungen nicht immer gleich. Informieren Sie sich auch bei Reisen innerhalb Deutschlands unbedingt rechtzeitig über Fragen wie Leinenzwang, Rasselisten, Hundeverordnungen und eventuell vorhandene Hundestrände oder Hundewiesen. Auch das Thema „Giftköder“ ist in manchen Regionen viel präsenter als in anderen und ein Blick auf die einschlägigen Giftköder-Karten ist sicher ratsam.
- Kommen im Urlaubsland Parasiten vor, die zusätzliche Schutzmaßnahmen nötig machen? Hier seien vor allem auf Sandmücken als Überträger von Mittelmeerkrankheiten (welche inzwischen auch schon in Teilen Süddeutschlands vorkommen), Herzwürmer und Zeckengebiete (Borrelliose) genannt. Ihr Tierarzt kann Sie hier informieren und die richtigen Repellants empfehlen, dass Ihr Hund erst gar nicht gebissen oder gestochen wird und sich nicht infiziert.
- Gibt es für das geplante Urlaubsziel Einreisebestimmungen was Impfungen oder Rassen angeht? Sind Quarantänezeiten einzuhalten? Beispielsweise darf nach Großbritannien ein Hund nur mit gültiger, mindestens 12 Wochen alter Tollwut-Impfung einreisen. Die Länge des in diesem Fall angesetzten Impfschutzes richtet sich nach den Angaben des Herstellers, das heißt, bei einem „jedes-Jahr-Impfung-auffrischen-Präparat“ muss die Ein- und Ausreise innerhalb dieser Zeit erfolgen.
- Sind am Urlaubsort in Ihrem Hotel, Ihrer Pension oder Ihrer Ferienwohnung Tiere überhaupt willkommen?
Nach Klärung dieser Fragen kann man weiter überlegen, ob die Mitnahme des Hundes auch für das Tier wünschenswert ist. Dem Hund beispielsweise für einen zweiwöchigen Australien-Urlaub eine Flugreise zuzumuten ist keine gute Idee, aber das sollte sich wohl von selbst erklären.
Weitere Punkte, Infos und Mehr finden Sie übrigens auf https://www.fressnapf.de/special/urlaub-mit-hund
Ist der Entschluss gefasst und der Hund soll mit in den Urlaub ist die nächste Frage die des Transports. Fahren Sie mit dem Auto in Urlaub und transportieren Sie Ihren Hund sonst auch im Auto ist eigentlich nichts besonders neues zu beachten (auch hier sei wieder darauf hingewiesen, sich vor Antritt in ein außer-Deutsches Urlaubsland über die Transportvorschriften was Hunde angeht zu informieren, denn nicht in jedem EU-Land darf Fido auf der Rücksitzbank mitfahren). Machen Sie aber auf jeden Fall – egal ob Ihr Auto eine Klimaanlage hat oder nicht – nach maximal 1,5 – 2 Stunden eine Pause, geben Ihrem Hund ausreichend zu Trinken, einen kleinen Snack und lassen ihn kurz austreten (bitte unbedingt die Hinterlassenschaften einsammeln, also denken Sie vor Reiseantritt an ausreichend Hundekotbeutel).
Weitere Infos zum Thema „Hund und Auto“ finden Sie in den Artikeln „Hund im Sommer Teil 2: Auto während der Fahrt“ und „Autofahren mit Hund? Aber sicher!“ hier im Blog.
Für Flugreisen mit dem Hund müssen einige Vorschriften beachtet werden, angefangen bei einer speziellen, Fluggepäckgeeigneten Transportbox. Infos hierzu bekommen Sie bei Ihrer Fluggesellschaft.